Ein mehr als begrüßenswertes, wie auch überfälliges Urteil.
Ausländische Tierschutzorgas benötigen einen Sachkundenachweis und eine Genehmigung, um Tiere nach Deutschland zu importieren. Es bewegt sich also endlich was!
Aktenzeichen 1 A 31/10 >>> Zum Gerichtsurteil <<<
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen